Das Konzept Windenergie des Bundes muss sistiert werden. Die Umweltorganisationen fordern den Bund auf, die notwendige Planungssicherheit bei der Windenergie zu verbessern. Das vorliegende Konzept reiche hierzu nicht aus. Die Trölerei beim Bund muss ein Ende haben. Sie helfe weder den Windkraft-Investoren in der Schweiz noch dem naturverträglichen Ausbau im Sinne der Energiewende.
Am 29. Januar 2016 endete die Vernehmlassung für das Konzept Windenergie des Bundes. Dieses behördenverbindliche Instrument soll dazu beitragen, bereits auf planerischer Ebene Zielkonflikte mit Fragen zum Natur- und Landschaftsschutz zu entschärfen und die Rechtssicherheit zu verbessern. Dies verpasst der Bund bisher. Damit der Ausbau der Windenergie auch in der Schweiz gelingt, müssen Projektanten wissen, wie die Umweltauswirkungen inklusive Natur- und Landschaftsschutz zu beurteilen sind.
Rahmenbedingungen klären statt Trölerei beim Bund
Der Ausbau der Windenergie in der Schweiz braucht ein behördenverbindliches Konzept, das Klarheit für alle Beteiligten schafft. In der aktuellen Form droht das Konzept zum Leerlauf zu verkommen: Einerseits verweist das Konzept in entscheidenden Fragen auf das Handbuch für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Windkraftanlagen. Dieses Handbuch ist jedoch seit Jahren in Arbeit und bislang unveröffentlicht. Andererseits ist heute noch nicht geklärt, ob und ab welcher Grössenordnung Windenergieanlagen künftig von nationaler Bedeutung sind und somit einen einfacheren Zugang zu Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiete) erhalten sollen. Dies wird im neuen Energiegesetz des Bundes festgelegt, das im Zusammenhang mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 erst erarbeitet wird. Eine taugliche Beurteilung des Konzepts ist somit erst möglich, wenn UVP-Handbuch und BLN-Entscheid bekannt sind. Die Organisationen der Umweltallianz fordern deshalb, dass das Konzept sistiert wird, bis dieses Gesamtpaket vorliegt.
Naturschutzrecht einhalten
Das Konzept Windenergie braucht unabhängig vom Vorliegen des UVP-Handbuchs eine Konkretisierung. Es muss auf nationaler Ebene geregelt werden, dass mindestens Vogel- und Fledermausarten, welche in der Schweiz bedroht sind und für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung hat, durch Abstandsregelungen oder Ausschlussgebiete besser geschützt werden. Auch der Schutz der Naturschutzgebiete darf nicht gelöchert werden.
wwf.ch